Wer ist anspruchsberechtigt?
Gemäß dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) sind anspruchsberechtigt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen haben. Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende).
Während des Bildungsurlaubs wird Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs ist jedoch, dass das Beschäftigungsverhältnis seit 6 Monaten besteht.
Der Anspruch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub umfasst normalerweise fünf Arbeitstage innerhalb eines laufenden Kalenderjahres. Dieser Anspruch gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
Die VHS Salzgitter bietet auch Bildungsurlaube für Teilzeitbeschäftigte an. Teilnehmen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (ca. 19,5 Stunden) beträgt. Wird diese Arbeitszeit überschritten, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er den Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte genehmigt.
Welchem Zweck dient der Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub dient der Weiterbildung im Sinne des § 1 des Erwachsenenbildungsgesetzes.
Jede/r Teilnehmer/in entscheidet selbst, in welcher Hinsicht sie ihre bzw. er seine Kenntnisse erweitern will.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann gemeinsam mit dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres für einen zusammenhängenden Zeitraum geltend gemacht werden.
Dieselbe Möglichkeit besteht mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers für die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der vorangegangenen drei Kalenderjahre, die Zustimmung ist auf Verlangen schriftlich zu erklären.
Anmeldebestätigung
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie dann eine Anmeldebestätigung, mit der gleichzeitig die Anerkennung der Veranstaltung bescheinigt wird. Mit dieser Bestätigung teilen Sie spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie Bildungsurlaub nehmen wollen.
Abmeldung
Eine kostenfreie Abmeldung ist nur bis zum in der Kursbeschreibung angegebenen Anmeldeschluss möglich. Nach dieser Frist ist eine Abmeldung nur schriftlich gegenüber der Städtischen Volkshochschule und nur dann zulässig, wenn ein vom Teilnehmer/in nicht zu vertretender Grund vorliegt. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Teilnahmebestätigung
Zum Schluss eines Bildungsurlaubsseminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bitte dem Arbeitgeber vorlegen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Interessierten, auch wenn sie nicht oder nicht mehr im Berufsleben stehen.
Unsere Bildungsurlaubsangebote sehen Sie über diesen Link
<link file:1062 download>Flyer "Überregionale Bildungsurlaubsangebote Salzgitter/Wolfenbüttel/Goslar" (PDF)
Städtische Volkshochschule Salzgitter
Hauptstelle Salzgitter-Lebenstedt
Thiestraße 26a
38226 Salzgitter
Tel.: 0 53 41 / 839-36 04
Fax: 0 53 41 / 839-49 40
E-Mail: vhs@stadt.salzgitter.de
Nebenstelle Salzgitter-Bad
(Kniestedter Herrenhaus)
Braunschweiger Straße 137 a
38259 Salzgitter
Tel.: 0 53 41 / 839-22 00
Fax: 0 53 41 /839-22 01
E-Mail: vhs@stadt.salzgitter.de
Montag und Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
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